Altersvorsorge

Man kann gar nicht zu früh damit anfangen, sich selbst um die eigene Altersvorsorge zu kümmern. Denn die gesetzliche Rentenversicherung kann heute schon keine Lebensstandardsicherung mehr bieten. Der durchschnittliche Einkommensverlust im Zeitpunkt des Übergangs vom Berufsleben in die Rente beträgt zur Zeit ca. 40 %. In Zukunft wird die gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine Basissicherung bieten können. Die gute Nachricht ist, dass die Eigeninitiative im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, der Riester- und der Rüruprente staatlich gefördert wird. Gerne ermitteln wir Ihren Vorsorgebedarf und finden heraus, wie Sie die staatlichen Förderungsmöglichkeiten optimal für sich nutzen können.


Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersvorsorge kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Am häufigsten wird die betriebliche Altersversorgung von den Arbeitnehmern selbst finanziert. Dies wird auch staatlich durch einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung gefördert. Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts jeden Monat in Beiträge zum Beispiel für eine private Lebensversicherung eingetauscht. Diese Beträge sind bis zum Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (= BBG West; 2013 = 69.600 Euro jährlich 2.784 Euro) steuerfrei. Dadurch fallen monatlich weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an.

Beispielrechnung:
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt in Höhe von 2000 Euro wandelt monatlich 100 Euro von seinem Bruttogehalt in eine betriebliche Altersversorgung um.


Tabelle-Altersvorsorge


In diesem Beispiel spart der Arbeitnehmer monatlich 100 Euro für seine Altersversorgung und muss dafür selbst nur 53,27 Euro (StKl. I) bzw. 64,53 Euro (StKl. III) aufbringen. Den Rest übernimmt der Staat durch die Ersparnis der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge.
Wer von seinem Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält, kann diese auch in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln. Dadurch kann monatlich das Doppelte oder mehr investiert werden, ohne dass auch nur ein Cent Nettogehalt dafür aufgewendet werden muss.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit 2.500 Euro Bruttogehalt (StKl. I) und 40 Euro Vermögenswirksamen Leistungen kann monatlich 78,75 Euro in die betriebliche Altersversorgung investieren. Das Nettogehalt in Höhe von 1.578,99 Euro verändert sich dadurch nicht.
Eine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung wird besteuert. Diese nachgelagerte Besteuerung fällt oftmals nicht ins Gewicht. Zum einen gibt es jährliche Steuerfreibeträge zum anderen haben Rentner meist einen niedrigeren Einkommenssteuersatz.

Die Riester-Rente (Zulagenrente)

Die Riester-Rente wird durch jährliche Zulagen vom Staat gefördert. Zulagen erhalten nur förderberechtigte. Förderberechtigt ist jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert ist – wie beispielsweise Arbeitnehmer, Landwirte, Künstler und Publizisten. Den Pflichtversicherten in der GRV sind auch andere Berufsgruppen, die eine staatliche Altersversorgung erhalten – wie Beamte, Richter und Soldaten – gleichgestellt. Auch nichterwerbstätige Ehe- /Lebenspartner sind zulagenberechtigt, wenn der andere Ehe- /Lebenspartner Zulagen erhält.
Folgende Riester-Zulagen können Sie erhalten:
  • 154 Euro jährliche Grundzulage, die jeder förderberechtigte erhält.
  • 185 Euro jährliche Kinderzulage pro Kind.
  • 300 Euro jährliche Kinderzulage pro Kind für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder.
  • 200 Euro einmaliger Einsteigerbonus (für alle die bei Abschluss eines Riester-Vertrags das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben).
Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, ist es erforderlich, dass 4% des Bruttovorjahreseinkommens maximal jedoch 2.100 Euro jährlich in einen Riester-Vertrag investiert werden. Die nichterwerbstätigen Ehe-/ Lebenspartner erhalten die Zulagen, wenn jährlich ein Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro in einem Riester-Vertrag angespart wird.

Beispielrechnung:
Eine Familie mit einem Bruttoeinkommen in Höhe von 2.200 Euro monatlich und 2 Kindern, von denen eines vor dem 31.12.2007 und eines danach geboren wurde, kann jährlich 1.056 Euro in einen Riester-Vertrag investieren und muss davon selbst nur 263 Euro bezahlen. (Steuervorteile wurden berücksichtigt)
Teilkapitalisierung: Zum Rentenbeginn können maximal 30 % des Guthabens abgerufen werden. Die restlichen 70 % werden in monatlichen Rentenzahlungen geleistet.
Eigenheimfinanzierung: Die Zulagen können für den Erwerb oder Bau einer dauerhaft selbstgenutzten Wohnimmobilie verwendet werden.
Steuerersparnis: Eigene Beiträge in einen Riester-Vertrag können bis zum Betrag in Höhe von
2.100 Euro als Sonderausgaben jährlich abgesetzt werden.
Auch die Leistungen aus einem Riester-Vertrag (Teilkapitalisierung, Rente oder Auszahlung zur Eigenheimfinanzierung) unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.

Die Rüruprente (Basisrente)

Mit der Basisrente können Sie Steuern, die Sie eigentlich bezahlen müssten, in Privatvermögen umwandeln. Die Basisrente ist deshalb grundsätzlich für jeden mit einer hohen Einkommenssteuerlast interessant (vom Arbeitnehmer über den Selbstständigen bzw. Freiberufler bis hin zum steuerpflichtigen Rentner). Beiträge für die Basisrente können sehr flexibel geleistet werden, deshalb ist sie insbesondere für Selbständige und Freiberufler ideal. Es lässt sich oftmals nur am Jahresende einschätzen, ob ein Geschäftsjahr wirtschaftlich gesehen gut verlaufen ist. In guten Geschäftsjahren fällt eine höhere Einkommenssteuer an. Ein erheblicher Teil der zu leistenden Einkommenssteuer kann durch einen Einmalbetrag in die Basisrente umgewandelt werden.


Im Jahr 2010 können 70 % der Beiträge für die Basisrente steuerlich geltend gemacht werden und dies bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Die Steuerfreibeträge steigen jährlich um 2 % an, so dass ab 2025 100 % der Beiträge bis zur Höchstgrenze abzugsfähig sind. Der besteuerte Anteil der späteren Rente wächst deutlich langsamer als die Steuerentlastung in der Ansparphase. Versicherte, die bereits vor 2040 in Rente gehen, profitieren hier von einem zusätzlichen Steuerspareffekt.

Mit der Basisrente kann eine kostenneutrale Altersvorsorge aufgebaut werden. Wie dies funktioniert, erfahren Sie im Detail bei uns in einem persönlichen Beratungsgespräch.