Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen kann eine der wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben sein, denn Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Kapital.

Statistisch gesehen scheidet nahezu jeder vierte Berufstätige aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben aus. Der dadurch entstehende Einkommensverlust kann nur durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung angemessen kompensiert werden. Unser Sozialversicherungssystem bietet – wenn überhaupt – nur einen eingeschränkten Berufsschutz und dies nur für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Freiwillig in der GRV Versicherte können abgesehen von der Sozialhilfe keine gesetzlichen Leistungen bei einem Verlust der Arbeitskraft erwarten.


Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung können eine Rente bei teilweiser Erwerbsminderung oder bei voller Erwerbsminderung erhalten. Teilweise Erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden am Tag erwerbstätig zu sein ( §43 Abs.1 S.2 SGB VI). Man erhält also keine Rente, wenn man dauerhaft seinen Beruf nicht mehr bis zu 6 Stunden am Tag aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ausüben kann. Sondern nur wenn man gar keine Tätigkeit mehr bis zu 6 Stunden am Tag ausüben kann, ist es möglich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu erhalten. Wenn beispielsweise ein Industriemechaniker aufgrund eines Bandscheibenvorfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, er aber trotz der Bandscheibenbeschwerden noch 6 Stunden am Tag als Pförtner arbeiten kann, erhält er keine Rente. Ob es eine freie Stelle auf dem Arbeitsmarkt gibt, spielt dabei keine Rolle (§ 43 Abs. 3 SGB VI). Wer nicht mal 3 Stunden am Tag aufgrund einer Krankheit oder Behinderung irgendeine Arbeit verrichten kann, kann die volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Auch muss der Versicherte noch weitere Voraussetzungen, wie beispielsweise Wartezeiten, erfüllen, um eine Rentenleistung zu erhalten. Die Rentenhöhe richtet sich nach der Höhe der bisher geleisteten Pflichtbeiträge. Auskünfte dazu erhält man beim Rentenversicherungsträger. Wer vor Vollendung des 63. Lebensjahres erwerbsunfähig wird, muss auch noch mit einer Kürzung der Erwerbsminderungsrente in Höhe von 10,8 % rechnen.

Ein wenig besser gestellt sind alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, denn dieser Personenkreis kann noch eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten. Doch auch dieser Berufsschutz ist mit demjenigen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vergleichbar, da man nur vor einem enormen sozialen Abstieg geschützt wird. Der Rentenversicherungsträger prüft, ob es eine Tätigkeit gibt, die dem Versicherten sozial zumutbar ist und für die er gesundheitlich sowie fachlich geeignet ist. Ein Akademiker kann beispielsweise auf Tätigkeiten verwiesen werden, für deren Ausübung kein Hochschulabschluss aber eine Berufsausbildung erforderlich ist.
Im Vergleich dazu bietet eine gute private Berufsunfähigkeitsversicherung einen absoluten Berufsschutz. Wer nach den Bedingungen des Versicherungsvertrags seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält die vereinbarte Rentenleistung. Doch gerade hier kommt es entscheidend auf das Kleingedruckte des Versicherungsvertrags an. Denn nicht bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung erhält man eine Rente, wenn man den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr aus gesundheitlichen Gründen nachgehen kann. Ein absoluter Berufsschutz besteht nur, wenn der Versicherer einen nach dem Vertragswerk nicht auf einen anderen Beruf, den der Versicherte sowohl gesundheitlich und fachlich ausüben kann, verweisen darf. Eine Verweisung die einen Einkommensverlust von bis zu 20% zur Folge hat, ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dabei noch zumutbar. Ein Versicherter darf nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden, wenn die Klausel „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ bei Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart wurde.

Auch müssen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung viele Gesundheitsfragen beantwortet werden. Einige Vorerkrankungen führen dazu, dass Versicherungsgesellschaften nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz anbieten oder im schlimmsten Fall gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann. Wer die Gesundheitsfragen bewusst falsch beantwortet, riskiert damit in jedem Fall seinen Versicherungsschutz. Aus diesen Gründen sollte man die Entscheidung, ob man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, nicht zulange vor sich herschieben. Auszubildenden und Studenten können wir einen besonderen Tarif anbieten, bei dem man in den ersten fünf Jahren nur 40% des Beitrags bezahlen muss, gleichzeitig im Versicherungsfall aber die vollen Leistungen erhält. Mit diesem Tarif sollte eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden jungen Menschen finanzierbar sein.


Gerne ermitteln wir in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihre Vorsorgelücke, beraten Sie ausführlich und finden ideale Lösungen für Sie, die auch finanzierbar sind.