Man kann gar nicht zu früh damit anfangen, sich selbst um die eigene Altersvorsorge zu kümmern. Denn die gesetzliche Rentenversicherung kann heute schon keine Lebensstandardsicherung mehr bieten. Der durchschnittliche Einkommensverlust im Zeitpunkt des Übergangs vom Berufsleben in die Rente beträgt zur Zeit ca. 40 %. In Zukunft wird die gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine Basissicherung bieten können. Die gute Nachricht ist, dass die Eigeninitiative im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, der Riester- und der Rüruprente staatlich gefördert wird. Gerne ermitteln wir Ihren Vorsorgebedarf und finden heraus, wie Sie die staatlichen Förderungsmöglichkeiten optimal für sich nutzen können.
Beispielrechnung:
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt in Höhe von 2000 Euro wandelt monatlich 100 Euro von seinem Bruttogehalt in eine betriebliche Altersversorgung um.
In diesem Beispiel spart der Arbeitnehmer monatlich 100 Euro für seine Altersversorgung und muss dafür selbst nur 53,27 Euro (StKl. I) bzw. 64,53 Euro (StKl. III) aufbringen. Den Rest übernimmt der Staat durch die Ersparnis der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge.
Wer von seinem Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält, kann diese auch in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln. Dadurch kann monatlich das Doppelte oder mehr investiert werden, ohne dass auch nur ein Cent Nettogehalt dafür aufgewendet werden muss.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit 2.500 Euro Bruttogehalt (StKl. I) und 40 Euro Vermögenswirksamen Leistungen kann monatlich 78,75 Euro in die betriebliche Altersversorgung investieren. Das Nettogehalt in Höhe von 1.578,99 Euro verändert sich dadurch nicht.
Eine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung wird besteuert. Diese nachgelagerte Besteuerung fällt oftmals nicht ins Gewicht. Zum einen gibt es jährliche Steuerfreibeträge zum anderen haben Rentner meist einen niedrigeren Einkommenssteuersatz.
Beispielrechnung:
Eine Familie mit einem Bruttoeinkommen in Höhe von 2.200 Euro monatlich und 2 Kindern, von denen eines vor dem 31.12.2007 und eines danach geboren wurde, kann jährlich 1.056 Euro in einen Riester-Vertrag investieren und muss davon selbst nur 263 Euro bezahlen. (Steuervorteile wurden berücksichtigt)
Teilkapitalisierung: Zum Rentenbeginn können maximal 30 % des Guthabens abgerufen werden. Die restlichen 70 % werden in monatlichen Rentenzahlungen geleistet.
Eigenheimfinanzierung: Die Zulagen können für den Erwerb oder Bau einer dauerhaft selbstgenutzten Wohnimmobilie verwendet werden.
Steuerersparnis: Eigene Beiträge in einen Riester-Vertrag können bis zum Betrag in Höhe von
2.100 Euro als Sonderausgaben jährlich abgesetzt werden.
Auch die Leistungen aus einem Riester-Vertrag (Teilkapitalisierung, Rente oder Auszahlung zur Eigenheimfinanzierung) unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
Im Jahr 2010 können 70 % der Beiträge für die Basisrente steuerlich geltend gemacht werden und dies bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Die Steuerfreibeträge steigen jährlich um 2 % an, so dass ab 2025 100 % der Beiträge bis zur Höchstgrenze abzugsfähig sind. Der besteuerte Anteil der späteren Rente wächst deutlich langsamer als die Steuerentlastung in der Ansparphase. Versicherte, die bereits vor 2040 in Rente gehen, profitieren hier von einem zusätzlichen Steuerspareffekt.
Mit der Basisrente kann eine kostenneutrale Altersvorsorge aufgebaut werden. Wie dies funktioniert, erfahren Sie im Detail bei uns in einem persönlichen Beratungsgespräch.