Die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung macht dies möglich. Seit Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung gegenüber seinem Arbeitgeber bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (BBG West; 2013 jährlich 2.784,00 Euro).
Bei der Entgeltumwandlung tauscht ein Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in wertgleiche Anwartschaften auf Versorgungsleistungen ein. Das Betriebsrentengesetz stellt hierfür mehrere Durchführungswege bereit. Zu den für die Entgeltumwandlung infrage kommenden Durchführungswegen gehören die Pensionskassen-, Pensionsfond- und Unterstützungskassenversorgung sowie die Direktversicherung. Dabei steht es dem Arbeitgeber frei, für welchen Durchführungsweg er sich aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten entscheidet. Wenn überhaupt kein Durchführungsweg angeboten wird, dürfen die Arbeitnehmer nach dem Gesetz verlangen, dass der Arbeitgeber für sie eine Direktversicherung abschließt. Dabei handelt es sich um eine Lebensversicherung auf das Leben des einzelnen Arbeitnehmers. Vertragspartner sind der Arbeitgeber und ein Versicherer. Leistungen aus der Direktversicherung erhält der jeweilige Arbeitnehmer beziehungsweise seine Angehörigen.
Sie können mit der betrieblichen Altersversorgung Ihre Arbeitnehmer motivieren, an sich binden und neue Arbeitnehmer für sich gewinnen. Bei jedem Arbeitnehmer, der Entgelt umwandelt, verringern sich die Lohnnebenkosten. Ihre Arbeitnehmer haben die Möglichkeit eine attraktive staatlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Je nach Belegschaftsstärke zu Konditionen, die ein Einzelner auf dem Versicherungsmarkt nicht erhalten würde.