Die D & O Versicherung schützt Organmitglieder wie GmbH-Geschäftsführer, AG-, Stiftungs- und Vereinsvorstände, Aufsichtsräte und Beiräte sowie leitende Angestellte und Prokuristen vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) und gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung). Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme sind die gerichtliche und die außergerichtliche Abwehr sowie die Zahlung von Schadenersatzansprüchen versichert.
Entscheidungen können gravierende Folgen haben. Entscheider können oft nur schwer überschauen, welche finanziellen Konsequenzen ihre Entscheidungen nach sich ziehen. Das verunsichert. Eine einzige strategische Fehleinschätzung kann zu immensen Schadenersatzansprüchen führen. Und dann haften die Verantwortlichen mit ihrem gesamten Privatvermögen. In den letzten Jahren werden Entscheider immer häufiger persönlich für Fehler zur Rechenschaft gezogen. Verschärft wird dieses Risiko durch die Gesetzeslage mit dem Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung und der Beweislastumkehr. Im Einzelfall ist es für Entscheider schwierig nachzuweisen, dass sie den Anforderungen ihrer Sorgfaltspflicht in jeder Phase nachgekommen sind.