PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG


Ein Missgeschick kann jedem passieren. Jeder kennt die Situation, wenn durch eine unglückliche Bewegung die Vase einer Freundin zerbricht oder Rotwein ungeschickt auf dem Teppich von Verwandten verschüttet wird. Durch Unachtsamkeiten können aber auch schwerwiegendere Schäden entstehen, wenn beispielsweise ein Fußgänger unbedacht eine Straße überquert und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht. Und selbstverständlich müssen nach deutschem Recht kleine wie große Schäden, die einem anderen schuldhaft zugefügt wurden, ersetzt werden. Eine zerbrochene Vase ist finanziell zu verkraften, ein Teppich kann schon eine größere Aufgabe werden. Wer aber einem Unfallopfer eine lebenslange Rente zu zahlen hat, ist in den meisten Fällen in seiner Existenz bedroht. Gehaftet wird nicht nur mit dem gesamten Vermögen sondern darüber hinaus auch noch mit dem zukünftigen Einkommen. Vor diesen Gefahren des alltäglichen Lebens schützt nur eine Privathaftpflichtversicherung. Sie ist deshalb eine der wichtigsten Versicherungen, die wirklich jeder braucht. Eine Privathaftpflichtversicherung ist nicht teuer. Einen vernünftigen Versicherungsschutz für die ganze Familie erhalten Sie bei uns zu einem Jahresbeitrag von ca. 70 Euro. Selbst unsere Premiumprodukte sind für einen Jahresbeitrag von ca. 100 Euro zu haben. Unsere Singletarife sind noch preiswerter.


Mieter

Wer in einer Wohnung oder in einem Haus zur Miete wohnt, sollte auf jeden Fall eine gute Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Da der Mieter dem Vermieter Schäden ersetzen muss, die über den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinausgehen. Wenn beispielsweise beim Umstellen der Möbel im Wohnzimmer der Boden fahrlässig zerkratzt wird. Aber auch Mietsachschäden bei denen ein ganzes Miethaus erheblich beschädigt wird, sind nicht selten. Ein häufiges Schadenszenario ist beispielsweise der brennende Adventskranz oder der Weihnachtsbaum. Für die Beseitigung von
Brandschäden an einem Mietshaus können oftmals fünf- oder sechsstellige Eurobeträge nicht ausreichend sein.
Haus- und Grundstücksbesitzer: Haus- und Grundstücksbesitzer haften für Schäden, die von dem Haus- oder Grundstück verursacht werden. Beispielsweise können Schäden durch herabfallende Ziegel oder umstürzende Bäume entstehen.


Bauherren

Bauherren haften für Schäden, die durch das Bauwerk entstehen. Häufig entstehen Schäden durch unzureichend gesicherte Baustellen.


Tierhalter

Wird von einem Tier ein Schaden verursacht, so muss der Tierhalter für den durch die Tiergefahr entstandenen Schaden gerade stehen. Bei einem Hundebiss sind die Behandlungskosten vom Tierhalter zu ersetzen und darüber hinaus auch Schmerzensgeld. Je nach der Schwere der Bissverletzung sind 10.000 Euro Schaden schnell erreicht oder überschritten. Nicht nur Hunde auch andere Tiere können erhebliche Schäden verursachen, wie beispielsweise ein durchgehendes Pferd, welches einen Verkehrsunfall verursacht.


Deliktsunfähige Kinder

Kinder unter sieben Jahren können für Schäden, die sie verursacht haben nicht verantwortlich gemacht werden. Dies gilt auch für Kinder im Alter zwischen sieben und zehn Jahren im Straßenverkehr. Die Eltern deliktsunfähiger Kinder können nur haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wurde die Aufsichts-pflicht beachtet, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Oftmals sind aber gerade Verwandte, Bekannte, Freunde oder die Nachbarn geschädigt, so dass man sich moralisch verpflichtet fühlt den Schaden zu ersetzen. Dieses Risiko kann auch im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Gerne machen wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch auf Ihre Risiken aufmerksam und stellen Lösungswege vor, so dass Sie im Ernstfall richtig versichert sind.